Veranstaltung: | Mitgliederversammlung des Ortsverbands Freising |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Satzung |
Antragsteller*in: | Vorstand OV Freising (dort beschlossen am: 21.01.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.03.2021, 21:30 |
A8: § 8 Parität / Frauenstatut
Text
Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches Ziel von BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu
erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren. Ebenso wie
die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Alle Gremien und Versammlungen sind angehalten, dieses Ziel zu achten und zu
stärken.
Um die Parität zu gewährleisten, ist das Wahlverfahren so auszurichten, dass getrennt nach Frauen
und allen Kandidierenden gewählt wird. Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und
allen Kandidierenden zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen
(Mindestparität). Sollte bei Listenaufstellungen keine Frau für einen Platz kandidieren, bzw.
gewählt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung über das weitere Verfahren.
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