Veranstaltung: | Mitgliederversammlung des Ortsverbands Freising |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Satzung |
Antragsteller*in: | Vorstand OV Freising (dort beschlossen am: 21.01.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.03.2021, 21:31 |
A9: § 9 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen
Text
Zur Bewältigung der politischen und organisatorischen Arbeit können Arbeitskreise (AK) und
Arbeitsgruppen (AG) eingerichtet werden. AK beschäftigen sich längerfristig mit einem
politischen Thema, ohne dass ein konkretes Ergebnis oder ein Zieldatum definiert wird. AG
beschäftigen sich mit einem konkreten politischen oder organisatorischen Thema mit dem Ziel,
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes oder zu einem bestimmten Zeitpunkt ein konkretes
Ergebnis zu liefern.
Die Einrichtung von AK oder AG kann durch mindestens drei Mitglieder des Ortsverbandes
erfolgen, wobei eine Zustimmung vom Vorstand erforderlich ist. Über die Tätigkeit und
Ergebnisse ist der Mitgliederversammlung zu berichten.
Die Mitarbeit in den AK und AG steht allen Mitgliedern offen. Die Hinzuziehung von
Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht.
Finanzielle oder öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der AK und AG bedürfen einer Bestätigung
durch den Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung.
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