Veranstaltung: | Mitgliederversammlung des Ortsverbands Freising |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Satzung |
Antragsteller*in: | Vorstand OV Freising (dort beschlossen am: 21.01.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.03.2021, 21:27 |
A6: § 6 Die Mitgliederversammlung
Text
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsverbandes. Sie besteht aus den
Mitgliedern des Ortsverbandes. Alle Mitglieder haben Antrags- und Stimmrecht.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen, davon mindestens einmal im
Kalenderjahr als Jahreshauptversammlung. Auf Verlangen von mindestens einem Zehntel der
Mitglieder oder mindestens 10 Mitgliedern muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einberufen werden.
Zu den Mitgliederversammlungen ist jedes Mitglied mind. 1 Woche vorher schriftlich unter
Angabe der (vorläufigen) Tagesordnung einzuladen.
Zur Jahreshauptversammlung und zu Mitgliederversammlungen mit Wahlen (Vorstand, Wahllisten),
oder mit Satzungsänderungen, oder mit einem Antrag auf Auflösung des Ortsverbandes, beträgt
die Einladungsfrist 2 Wochen. Die Einladung ist auch per E-Mail zulässig. Sollte dem ein
Mitglied widersprechen, ist ihm die Einladung postalisch zuzusenden.
Bei der Jahreshauptversammlung und bei Mitgliederversammlungen mit Wahlen (Vorstand,
Wahllisten) oder mit Satzungsänderungen oder mit einem Antrag auf Auflösung des Ortsverbandes
ist die Beschlussfähigkeit gegeben, wenn mindestens 20% der Mitglieder anwesend sind. Bei den
übrigen Mitgliederversammlungen bedarf es keiner Mindestanwesenheit.
Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich öffentlich, solange die Versammlung keine
abweichende Regelung trifft.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit (Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen ohne Enthaltungen) getroffen, soweit nicht durch Gesetz oder
durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als
abgelehnt. Gleiches gilt für Wahlen, falls die Versammlung kein anderes Verfahren beschließt.
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Entlastung und Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
Wahl von Kassenprüfer*innen
Wahl der Delegierten zu den Organen des Kreisverbandes
Satzungsänderungen
Erlass einer Beitrags- und Kassenordnung
Aufstellung der Kandidat*innen für die Kommunalwahl
Verabschiedung eines Haushalts
Entscheidungen über Einzelausgaben über € 2.000.-
Beschlussfassung über (Wahl-)Programme
Beschlussfassung über die Auflösung des Ortsverbandes.
- Wahlergebnisse und Satzungsänderungen sind zu protokollieren und von dem/der
Protokollführer*in zu unterzeichnen.
Kommentare
Andreas Malecki:
Max Betzenbichler:
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Wir sehen es so, dass Anwesenheit übergreifend gilt, also sowohl für physische als auch auf digitale Treffen. Insofern halten wir eine zusätzliche Erwähn ung von Online-Treffen nicht für erforderlich.
Viele Grüße
Max
Maximilian Breu:
Max Betzenbichler:
vielen Dank für Deinen Kommentar.
Dem vorgeschlagenen Quorum liegt der Gedanke zugrunde, dass eine bestimmte „Legitimation“ von möglichst vielen Mitgliedern für grundlegende, wichtige Entscheidungen (z.B. Auflösung des OV) gegeben sein sollte. Aber ein geringeres Quorum (z.B. 15 %) oder auch ein genereller Verzicht ist genauso möglich.
Wir diskutieren das in unserer nächsten Sitzung und schlagen dann die abgestimmte Variante der MV zur Entscheidung vor.
Viele Grüße
Max
Jürgen Maguhn:
In Absatz 3 sind drei Kommas zu viel. Korrekt: Zur Jahreshauptversammlung und zu Mitgliederversammlungen mit Wahlen (Vorstand, Wahllisten)
oder mit Satzungsänderungen oder mit einem Antrag auf Auflösung des Ortsverbandes beträgt
die Einladungsfrist 2 Wochen.
Max Betzenbichler:
vielen Dank für Deine Kommentare.
Beide Varianten sind grundsätzlich möglich und es reicht jeweils die geringere Anzahl in Abhängigkeit von der Anzahl der Mitglieder. Wenn z.B. die Mitgliederzahl unter 100 ist, dann reichen 10 %, wenn über 100, dann reichen 10 Personen. Der Formulierungsvorschlag entstammt ansonsten der Mustersatzung für OV vom Landesverband Bayern. Insofern würden wir unsere Formulierung so belassen.
Die drei Kommas streichen wir.
Viele Grüße
Max